Ausgabe Nr. 2/Juni 2019

Kampfsport: Wer haftet für Verletzungen bei einem Selbstverteidigungskurs?

Bei der Ausübung von Sport besteht immer ein gewisses Verletzungsrisiko. Ob sich im Einzelfall Schadenersatzforderungen der Teilnehmer untereinander ergeben können, hat nun das Landgericht Baden-Baden (LG) geklärt.

Der Kläger, Teilnehmer eines Selbstverteidigungskurses, war von dem Beklagten mit dem Knie im Gesicht getroffen worden. Dieser hatte – entgegen der Anweisung des Trainers – das Knie hochgezogen. Neben einem Schmerzensgeld verlangte der Kläger von seinem Kontrahenten die Erstattung der selbstgetragenen Heilbehandlungskosten.

Sowohl das erstinstanzliche Amtsgericht als auch das LG in der Berufungsverhandlung hielten diesen Anspruch für unbegründet. Gerade im Bereich des Kontakt- und Kampfsports sei das körperliche Kräftemessen, nicht aber die Verletzung des Gegners Ziel des Wettkampfs. Dies gelte auch für Selbstverteidigungskurse. Zwar bestünden feste Regeln, die das Verletzungsrisiko minimieren sollten, dieses aber nicht vollständig ausschließen könnten. Die Teilnehmer setzten sich dem verbliebenen Restrisiko bewusst aus. Ein grober Regelverstoß, der die Schadenersatzforderung hätte begründen können, lag im Streitfall ebenfalls nicht vor.


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