Ausgabe Nr. 2/Juni 2019

Haftungsrisiko: Beachten Sie die Verbandsvorgaben!

Trainer haben eine verantwortungsvolle Position im Verein. Je gefährlicher der ausgeübte Sport ist, desto sorgfältiger und verantwortungsbewusster muss der Trainer sein. Erfüllt er diese Anforderungen nicht, können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Dies veranschaulicht ein tragischer Fall, der vor dem Landgericht Aachen (LG) verhandelt wurde.

Ein Tauchlehrer war wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, da er den Tod einer Tauchschülerin zu verantworten hatte. Nach den Statuten des Verbands Deutscher Sporttaucher dürfen Taucher mit wenig Erfahrung nur zusammen mit einem Taucher, der größere Erfahrung hat, tauchen. Vor dem jeweiligen Tauchgang muss jeder Taucher nach diesen Vorgaben seine Ausrüstung und deren Funktionalität selbst prüfen, was der Mittaucher zu beobachten hat.

Der Verein nutzte für Tauchgänge ein bestimmtes Atemgerät. Es wurde in zweijährigem Turnus gewartet, obwohl die Gerätebeschreibung des Herstellers eine jährliche Wartung vorsah. Bei ordnungsgemäßer Funktionalität des Atemreglers wies dieser – abweichend von anderen Atemreglern – die Besonderheit auf, dass dauerhaft ein dünner Blasenstrom ausgelassen wurde. Das musste einem erfahrenen Taucher, insbesondere einem Tauchlehrer, bekannt sein. Da der Tauchlehrer die jüngere Taucherin unter Wasser aus den Augen verloren hatte, bemerkte er nicht, dass es zu Problemen mit dem Atemregler kam. Die 17-jährige Taucherin erlitt schwere Hirnschäden und verstarb später.

Nach Ansicht des Gerichts hat sich der angeklagte Tauchlehrer strafbar gemacht, weil er es versäumt hat, sich entsprechend den Vorgaben des Verbands zu verhalten.

Hinweis: Die Entscheidung belegt, wie wichtig es ist, dass sich Ihr Verein und die Verantwortlichen genau an die von Verbänden vorgegebenen Sicherheitsstandards halten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.


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