Ausgabe Nr. 7/Juli 2018

Vereinszeitschrift:
Zahlungen an Redakteure können Künstlersozialabgabe auslösen

Mit einer Vereinszeitschrift lässt sich eine Bindung von Mitgliedern und Förderern eines Vereins erreichen. Wird den Redakteuren eine Aufwandsentschädigung gezahlt, kann sich die Frage der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) stellen. Mit dieser Problematik hat sich das Bundessozialgericht (BSG) befasst.

Geklagt hatte eine Ärztekammer, die monatlich ein Ärzteblatt herausgibt, das im Internet abrufbar und nicht nur ihren Mitgliedern zugänglich ist. Die Redaktion besteht aus sechs Ärzten, die alle Mitglieder der Ärztekammer sind. Sie erhielten Aufwandsentschädigungen für Reisekosten und Verdienstausfall. Die Künstlersozialkasse ging davon aus, dass diese Zahlungen der Abgabepflicht unterliegen. Die Ärztekammer wandte sich erfolglos gegen den entsprechenden Erfassungsbescheid.

Das BSG hat bestätigt, dass die Ärztekammer abgabepflichtig ist, da sie mit der Herausgabe des Ärzteblatts Öffentlichkeitsarbeit für ihr eigenes Unternehmen betreibe. Eine Gewinnerzielungs-absicht sei nicht erforderlich. Die nicht bei der Ärztekammer angestellten Redaktionsmitglieder würden bei der Herausgabe des Ärzteblatts als selbständige Publizisten im Sinne des KSVG tätig. Dass die Ärzte die auf Dauer angelegte publizistische Tätigkeit nicht haupt-, sondern nur nebenberuflich ausübten, ändere daran nichts. Eine Zuordnung zu den Künstlern oder Publizisten im Sinne des Gesetzes könne allenfalls unterbleiben, wenn der Tätigkeit jedwede Nachhaltigkeit fehle und sie nur einmalig ausgeübt werde.

Hinweis: Aufwandsentschädigungen, die im Rahmen des Übungsleiter-Freibetrags gezahlt werden, bleiben von der Künstlersozialabgabe verschont. Im Streitfall hatten die Zahlungen diesen Freibetrag allerdings deutlich über-schritten und wurden deshalb nicht als steuer-frei beurteilt. Die Grundsätze des Urteils sind auf Vereinszeitschriften übertragbar. Wenn Sie die Arbeit Ihrer Redakteure honorieren möchten, beraten wir Sie gerne hinsichtlich des möglichen Rahmens.


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