Ausgabe Nr. 5/September 2022

für alle Steuerzahler: Neuer Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Der Gesetzgeber hat den neuen Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen final beschlossen. Damit gilt rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 ein Zinssatz von 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen.
Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig regelmäßig neu bewertet, erstmals zum 1.1.2024. Weitere Einzelheiten können Sie in unserer Mandanten-Information 3/2022 nachlesen.


Zum Download: Ihre komplette Mandanteninfo Ausgabe Nr. 5/September 2022 [PDF]