Ausgabe Nr. 6/November 2020

Für alle Steuerzahler: Kindergeld soll steigen

Um Familien wirtschaftlich zu fördern, plant die Bundesregierung u. a. eine Erhöhung des Kindergeldes im Jahr 2021.
In dem Gesetzentwurf des sog. Zweiten Familienentlastungsgesetzes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Das Kindergeld soll ab dem 1.1.2021 um 15 € pro Kind und Monat erhöht werden. Im Ergebnis sind damit 219 € für das erste und zweite Kind, 225 € für das dritte Kind und 250 € für jedes weitere Kind vorgese-hen.
  • Die steuerlichen Kinderfreibeträge sollen ab dem 1.1.2021 von 7.812 € auf 8.388 € angehoben werden (Kinderfreibetrag je Elternteil: 2.730 €, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbe-darf je Elternteil: 1.464 €).
  • Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen sowie der Grundfreibetrag sollen ab 2021 und 2022 steigen, die genaue Höhe steht zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest.
  • Zum Ausgleich der kalten Progression sollen die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2021 und 2022 um die voraussichtlichen Inflationsraten nach rechts verschoben werden.

Hinweis:
Das Gesetz muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.


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