Ausgabe Nr. 8/August 2018

Steuertipp:
Wird der Übungsleiter-Freibetrag demnächst erhöht?

Ein vom Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen verabschiedeter Reformplan sieht Entlastungen für ehrenamtlich tätige Menschen vor. Unter Federführung von Nordrhein-Westfalens Finanzminister Lutz Lienenkämper hat die Landesregierung Anfang Juli eine Initiative für steuerliche Vereinfachungen und eine „Stärkung der Mitte der Gesellschaft“ in den Bundesrat eingebracht. Unter anderem soll der Übungsleiter-Freibetrag von 2.400 € auf 3.000 € erhöht werden. Dadurch könnten Kosten – insbesondere Fahrtkosten – im Zusam-menhang mit der Tätigkeit besser als bisher steuerfrei erstattet werden. Zudem soll die Eh-renamtspauschale von 720 € auf 840 € angehoben werden.

Hinweis: Bisher können Sie bis zu 2.400 € steuer- und sozialversicherungsfrei unter anderem an Trainer und andere Personen zahlen, die in Ihrem Verein mit der Ausbildung von Menschen beschäftigt sind. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit regelmäßig nicht mehr als 14 Stunden pro Woche umfasst. Sollte die geplante Erhöhung die parlamentarischen Hürden nehmen, könnten Sie bis zu 250 € monatlich auszahlen, was die Attraktivität von Ehrenämtern steigern dürfte. Wir halten Sie über diese Initiative auf dem Laufenden.


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