Ausgabe Nr. 1/Februar 2021

Kleinbetragsspenden: >br<Betragsgrenze für vereinfachten Zuwendungsnachweis erhöht

Bei Kleinbetragsspenden bis 200 € ist der vereinfachte Zuwendungsnachweis möglich. Hier genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Bu-chungsbestätigung, wenn es sich bei dem Empfänger um einen steuerbegünstigten Verein handelt und dieser einen Vordruck zur Verfügung stellt, aus dem sich

  • der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird,
  • die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer und
  • die Kennzeichnung der Zuwendung als Spende oder Mitgliedsbeitrag

ergeben. Der Betrag von 200 € wurde nun auf 300 € erhöht, so dass sich der Verwaltungs-aufwand für Vereine erheblich reduziert.

Hinweis: Die neue Betragsgrenze gilt bereits für Zuwendungen nach dem 31.12.2019.


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